SO WIRD MAN FÜR DIE ZWANGSGEBÜHRENSENDER ZUM VERLUSTGESCHÄFT
Wie man die GEZ am besten ärgert
Diesen Artikel habe ich bei PI-NEWS gefunden. Ich zitiere hier ein paar Zeilen und schicke Interessenten zur Quelle.Sehr schön ist die Idee, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, nicht straffällig zu werden und dem Sysem so viel Arbeit zu machen wie irgend möglich.
Das Ganze geht mit folgenden Schritten.
Gebrauchsanweisung: Wie man für die GEZ zum Verlustgeschäft wird
Mit ein bisschen Aufwand kann man für die Zwangsgebührensender zum Verlustgeschäft werden, ohne ein großes finanzielles Risiko einzugehen. Und das wollen wir uns jetzt einmal ansehen:Erste und wichtigste Maßnahme: Lastschrifteinzug widerrufen
Und das ist gleich der erste Zahn, den wir dem Beitragsservice ziehen. Schluss mit der bequemen Geldbeschaffung: Der Lastschrifteinzug wird widerrufen!Füße stillhalten
Was machen wir? Gar nichts. Denn am Anfang ist der Beitragsservice gnädig.Festsetzungsbescheid
Als nächstes kommt ein Festsetzungsbescheid, der aber immer noch keine Mahngebühren enthält. Die Linke haben sich da eine schöne Begründung ausgedacht, die dem Beitragsservice in der Ablehnung des Widerspruchs viel Arbeit macht.Bettelbrief, dass man den Widerspruch zurücknimmt
Deshalb schickt uns der Beitragsservice als nächstes ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass der Beitrag rechtmäßig erhoben wird und wir doch bitte den Widerspruch zurücknehmen und bezahlen sollen.Am Scheideweg
jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo wir entweder bezahlen oder vor Gericht gehen. Der Autor empfiehlt zu zahlen. Aber ... ...Ratenzahlung
Je mehr Überweisungen, umso höher der Aufwand beim Beitragsservice, Zahlung unter Vorbehalt der RückforderungBei sämtlichen Zahlungen, die Sie leisten, vermerken Sie im Verwendungszweck, dass diese unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen.Kostenlose Selbstauskunft anfordern
Der Beitragsservice ist verpflichtet, einmal im Jahr auf Anfrage schriftlich mitzuteilen, welche Daten er von Ihnen gespeichert hat. Also: Jedes Jahr die entsprechende Auskunft anfordern!Eine besonders perfide Methode
Der Paragraph 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bietet eine besonders perfide Methode, die Rundfunkanstalten zu quälen.Genaue Anleitund die GEZ legal und rechtlich einwandfrei zu beschäftigen und sich für diese Straßenräuber zum Verlustgeschäft zu machen unter
GEZ QUÄLEN