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Donnerstag, 25. Juni 2020

Vom staaten- und rechtslosen Personal zum souveränen Bürger


Landtag
Baden-Württemberg

In der Drucksache 16 /1883 vom 04.04.2017, steht:

Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit.

 Genauer Text:

"Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechts - erheblich ist, verbindlich feststellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt"
Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1883_D.pdf

Das Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg, Berlin schrieb dazu bis Juli 2017:

"Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse benötigt"
Quelle: https://web.archive.org

Der Landkreis Augsburg schrieb dazu bis zum Juni 2017:

"Ein Personalausweis oder ein deutscher Reisepass stellt keinen verbindlichen Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dar. Müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen."
Quelle: https://web.archive.org

Die Landeshauptstadt München schreibt dazu:

"Ein Reisepass oder Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn Sie rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind, dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie beispielsweise als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen."
Quelle: (unter Details) https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Staatsangehoerigkeit--Einbuergerung/Deutsche-Staatsangehoerigkeit.html

Der Landkreis Coburg schreibt dazu:

"Der deutsche Reisepass oder Personalausweis stellt keinen förmlichen Nachweis für das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit dar. Die Deutscheneigenschaft kann nur durch einen Staatsangehörigkeitsausweis oder durch einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher nachgewiesen werden."
Quelle: https://www.landkreis-coburg.de/611-0-Staatsangehoerigkeitsausweis.html

Das bayerische Innenministerium schreibt dazu:

Das bayerische Innenministerium hatte dazu bis zum Jahr 2013 auf seiner Internetseite veröffentlicht: „Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. (….) Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ (Quelle: web.archive.org)

Wussten Sie, daß nur Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt?

Nur Unionsbürger haben innerhalb der EU laut Art. 20 AEUV das Recht
  • auf Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit
  • auf aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen
  • auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden
  • Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten in der Muttersprache zu wenden
Quelle: http://www.aeuv.de/aeuv/zweiter-teil/art-20.html Wer keinen Nachweis seiner Staatsangehörigkeit in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises nach StAG besitzt, gilt verwaltungstechnisch als Staatenloser. Die Staatsangehörigkeit nach StAG und die Unionsbürgerschaft ist eine verwaltungstechnische Staatsangehörigkeit und keine hoheitliche. Auch wenn es im deutschen Rechtsalltag anders zu sein scheint, ändert dies nichts an der Tatsache, daß:
  • Staatenlose nicht wählen dürfen und nicht gewählt werden können (siehe § 12, § 15 im Bundeswahlgesetz).
  • die Heirat eines Staatenlosen mit einem Ausländer, der eine Staatsangehörigkeit besitzt, den Verlust dessen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen könnte und dadurch die Heirat rechtlich angreifbar werden könnte
  • Staatenlose nach den Militärgesetzen, z.B. dem SHAEF-Gesetz, kein Eigentum rechtssicher erwerben können
  • Staatenlose keine Immobilien an Ausländer, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit sind, rechtswirksam veräußern können
  • sämtliche Immobilienkäufe und Verkäufe zwischen Staatenlosen dem SHAEF-Gesetz Art. 52 widersprechen und somit jederzeit vom Besatzer beschlagnahmt werden können
  • Staatenlose keinen Friedensvertrag (der seit dem 1. Weltkrieg noch aussteht!) schließen können

Weitere Informationen: Bewusst handeln

Zur Erlangung des Staatsangehörigkeitsausweises bieten wir eine DVD an und empfehlen zur Vorbereitung, eigene Ahnenforschung zu betreiben. Dazu sollte die familiäre Abstammung lückenlos mittels Personenstandsurkunden wenn möglich vor das Jahr 1914, wenn nicht möglich eine Generation zurück nachgewiesen werden. Die Organisatoren von Bewußt-Handeln besitzen bereits einen "gelben Schein" und geben ihre Erfahrungen gerne an Sie weiter.
Nur wenn viele Menschen aktiv werden und sich auf ihren persönlichen Befreiungsweg begeben, wird es möglich sein, die geplante neue Weltordnung, basierend auf Unfreiheit, Kapital- und Konzerndiktatur zu verhindern. Wenn wir ein friedliches Zusammenleben, begründet auf Völkerrecht, Freiheit und Liebe realisieren wollen, kommt es auf jeden Einzelnen von uns an!

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Sie sind wieder da.

Wenn man die Regierenden nicht aufhält, werden sie da weiter machen wo sie 1945 zurück gebombt wurden.

Zeigt bald ihr Nachbar sie an, weil sie nicht geimpft sind?
Shiva Ayyadurai (Systembiologe) spricht Klartext!
Volles Interview hier: Artikel


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